|
Der Mensch braucht Hilfe bei Gebrechlichkeit, geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung. Das Amtsgericht bestellt in diesen Fällen
häufig einen Betreuer für den Betroffenen. Diesen kennt der zu Betreuende in der Regel nicht und kann nur sehr schwer auch eine emotionale Bindung zu diesem aufbauen.
Zum Schutz vor Übermaß wird sehr oft ein Verfahrenspfleger bestellt, der den Betroffenen in dem gerichtlichen Betreuungsverfahren unterstützt,
weil ungewollte Hilfe als Einschränkung empfunden wird.
Um hier Abhilfe zu schaffen, bietet es sich an im Wege von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen Menschen, denen man nahe steht, als
Betreuer zu bestimmen, da hier schon emotionale Bindungen vorhanden sind, die im Falle einer Betreuungssituation hilfreich sein können.
Bei der Formulierung solcher Verfügungen und Regelungen stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.
Auch im Bereich der „Überprüfung“ von Anordnungen eines Betreuers stehe ich Ihnen beratend zur Seite.
|