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Sie haben sich in ärztliche Behandlung begeben. Ihre Gesundheit hat sich aber nicht gebessert, sondern es sind im Gegenteil weitere Schmerzen und
Komplikationen aufgetreten.
Hier besteht der Verdacht, dass ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt.
In einem solchen Fall sind umgehend sämtliche Behandlungsunterlagen zu beschaffen und auszuwerten, um zu gesicherten Aussagen zu kommen.
Nur auf dieser Materialgrundlage kann dann das weitere Vorgehen beraten werden, ob man Klage erhebt, eine Strafanzeige stellt oder eine
Gutachterkommission beauftragt.
Hierbei will ich Ihnen kompetent zur Seite stehen.
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