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Auseinandersetzungen im Arbeitsrecht sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer immer auch eine persönliche Belastung, erst recht nach vielen
Berufsjahren des Mitarbeiters in einem Betrieb.
In diesen Auseinandersetzungen stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und unterstütze Sie innerhalb von Gerichtsverfahren, aber auch schon im
Vorfeld im Bereich der außergerichtlichen Verhandlungen.
Im Rahmen des Einzelarbeitsrechts übernehme ich die Beratung und Vertretung bei
allen Arten von Kündigungen
Änderungskündigungen und Versetzungen
Abschluss von Aufhebungsverträgen und Vorverhandlungen
- Abfindungsregelungen unter Berücksichtigung der sozialrechtlichen Vorschriften
Durchsetzung von Rechtspositionen (Gehalt, Tantiemen, Gewinnbeteiligung, Abfindungsansprüche, Überstundenzahlungen, Betriebsrenten
u.a.)
Prüfung und Formulierung von Arbeitszeugnissen
sowie in allen anderen Fällen des Arbeitsrechts.
Arbeitsrecht beginnt bereits im Betrieb. Und so begleite ich Sie nicht nur vor Gericht, sondern werde auf Wunsch auch direkt vor Ort aktiv, bei
allen Rechtsfragen im Betrieb
Sollten Sie als Arbeitnehmer meinen Rechtsrat benötigen, bringen Sie bitte bereits zum ersten Besprechungstermin die letzten Lohnrechnungen, den
Arbeitsvertrag, ggf. das Kündigungsschreiben, frühere Abmahnungen sowie alle weiteren relevanten Unterlagen mit.
Sollten Sie als Arbeitgeber meinen Rechtsrat benötigen, kann es sinnvoll sein, wenn ich zunächst Ihren Betrieb aufsuche, um mir dort einen
ersten Eindruck zu verschaffen. Dies sollte vorab telefonisch geklärt werden.
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